PRIMARSCHULPFLEGE WEININGEN

 

Schuljahr 2023/24, Beginn Montag, 21.08.2023

 

Kindergarten- und Schuleintritt 2023/24

 

Schulpflicht

 

Bereits seit Beginn des Schuljahres 2008/09 ist der Kindergarten gemäss Volksschulgesetz (VSG) ein Teil der Volksschule. Der Besuch des Kindergartens ist somit obligatorisch und die Schulpflicht läuft ab Eintritt in den Kindergarten (Schulpflicht 11 Jahre).

 

Einschulung (Eintritt in den Kindergarten)

 

Die Einschulung, bzw. der obligatorische Kindergarteneintritt im Schuljahr 2023/24, gilt für alle Kinder, welche in der Zeit vom 1. August 2018 bis 31. Juli 2019 geboren worden sind, sowie ältere Kinder, die bisher keinen Kindergarten besucht haben.

 

Über die Anmeldung zum Kindergarteneintritt wird im Dezember 2022 schriftlich informiert. Noch nicht schulreife Kinder können vor der Einschulung, bzw. vom obligatorischen Eintritt in den Kindergarten, um ein Jahr zurückgestellt werden. Über eine Rückstellung der Schulpflicht entscheidet die Primarschulpflege. Entsprechende Gesuche sind schriftlich einzureichen.

 

Schulpflichtige Kinder, die ihre Schulpflicht nicht an der öffentlichen Volksschule der Gemeinde Weiningen-Fahrweid erfüllen, sind zu melden. Auch in diesem Fall muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden, da die Primarschulpflege Weiningen für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich ist.

 

Termine für die Einreichung von Anmeldungen oder schriftlichen Gesuchen:
für den Kindergarten: bis spätestens 10. Februar 2023

 

Kontaktadresse für Anmeldungen, Gesuche und Fragen:
Primarschule Weiningen, Schulverwaltung, Schlüechtistrasse 10, 8104 Weiningen
Telefon: 044 752 52 00 oder Email: schulverwaltung@weiningen.ch

 

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