Schulzahnpflege
Die Schulzahnpflege umfasst:
- Die Aufklärung über Ernährung und Mundpflege
- Vorbeugende Massnahmen gegen Gebisszerfall
- Jährliche, obligatorische Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt nach Wahl
Die Kosten dafür übernimmt die Primarschule Weiningen gemäss Angaben auf dem Zahnarztgutschein.
Kontrolluntersuch:
Für die Kontrolluntersuchung erhalten alle Kinder zu Beginn des Schuljahres einen Gutschein, einlösbar bei einem Zahnarzt nach eigener Wahl. Der Gutschein verfällt Ende Schuljahr.
Behandlung:
Ergibt der Kontrolluntersuch die Notwendigkeit einer Behandlung, haben die Eltern ihr Kind beim Zahnarzt, resp. der Zahnärztin, anzumelden. Die Behandlung sollte möglichst ausserhalb der Schulstunden erfolgen. In Ausnahmefällen ist bei der Lehrperson, resp. Kindergärtnerin, das Einverständnis einzuholen.
Kostenbeteiligung:
Die Primarschule Weiningen leistet ab dem 01.01.2008 keinen Anteil mehr an die Kosten
einer Zahnstellungskorrektur.
Geltungsbereich:
Diese Bedingungen gelten für alle Kindergärten und die Primarschule der Gemeinde Weiningen.
Inkraftsetzung:
Dieses Reglement ist ab dem 1. November 2007 gültig und setzt alle früheren Ausgaben ausser Kraft.